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Allgemeine Geschäftsbedingungen

für die Vermittlung von Fincas, Ferienhäusern und Ferienwohnungen

Sehr geehrter Kunde,

bitte lesen Sie die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen der fincaprivat Ferienhausvermittlung, Volker Kötter (nachfolgend “fincaprivat“) sorgfältig durch. Sie enthalten Informationen zum Rechtsverhältnis zwischen Ihnen, dem Kunden und uns, Ihrer Ferienhausvermittlungsagentur. Jeder Kunde erkennt mit der Buchung für sich und für die von ihm mit angemeldeten Personen diese Bedingungen verbindlich an.

1. Vermittlungstätigkeit

fincaprivat betreibt das Internetportal www.finca-privat.de.

fincaprivat vermittelt den Abschluss von Mietverträgen zwischen dem Kunden, sowie dem Eigentümer, Vermieter, oder deren Verwalter (nachfolgend „Vermieter“). Vertragspartner des Kunden ist somit der Vermieter des Ferienobjektes, nicht fincaprivat.

Als zusätzlichen Service präsentiert fincaprivat auf Ihren Internetseiten Angebote von weiteren Leistungsanbietern. Bei Nutzung dieser Angebote, ist fincaprivat gleichfalls nicht Erbringer der Leistungen. Für den Kunden oder Nutzer entstehen mit dem jeweiligen Leistungserbringer eigene Verträge. Die Vertragsbedingungen der Leistungsträger sind Grundlage für diese Verträge.

Mit Absenden der Buchung kommt zwischen dem Kunden und fincaprivat ein Geschäftsbesorgungsvertrag zustande, dessen Gegenstand die Vermittlung von Ferienunterkünften ist.

2. Buchungsvorgang

Die auf der Website dargestellten Ferienimmobilien stellen kein verbindliches Angebot seitens fincaprivat dar. Es handelt sich vielmehr um eine Aufforderung an den Kunden/Nutzer, ein Angebot zum Abschluss eines Vertrages mit dem Vermieter abzugeben. Die Angebotsabgabe durch den Kunden erfolgt durch die Eingabe seiner Daten in das Online-Buchungsformular und dessen Absendung an fincaprivat.

Der Kunde bietet hiermit dem Vermieter, vertreten durch fincaprivat, den Abschluss eines Vertrages an. Die Buchung (Angebotsabgabe) kann schriftlich, mündlich, oder fernmündlich vorgenommen werden. Der Kunde bleibt 3 Tage (ab Eingang bei fincaprivat) an seine Buchung gebunden. Bestätigt fincaprivat namens und in Vollmacht des Vermieters diese Buchung innerhalb dieses Zeitraumes nicht, ist der Kunde an seine Buchungsanfrage nicht mehr gebunden.

Ein Vertrag kommt durch die Annahme und Bestätigung des Vermieters zustande. Hierzu sendet fincaprivat dem Kunden die Buchungsbestätigung, namens und in Vollmacht des Vermieters. Bei Buchungen, kürzer als eine Woche vor Belegungsbeginn, erlangt der Mietvertrag bereits mit der telefonischen Buchungsbestätigung Gültigkeit. Diese Buchungsbestätigung erteilt fincaprivat im Namen und im Auftrag des Vermieters. Zur Dokumentation der mündlich, verbindlich getroffenen Vereinbarung, erfolgt die Übermittlung der schriftlichen Buchungsbestätigung. Der Kunde verpflichtet sich, die ihm zugesandte Buchungsbestätigung unmittelbar auf Unrichtigkeiten und Abweichungen zu überprüfen. Nach Ablauf einer Frist von drei Tagen nach Zugang der Buchungsbestätigung beim Kunden, kann ein Hinweis des Kunden auf Unrichtigkeit oder Abweichung der Buchungsbestätigung nicht mehr berücksichtigt werden. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden ist in diesem Falle ausgeschlossen.

3. Zahlungen, Reiseunterlagen

Mit Abschluss des Mietvertrages ist vom Kunden eine Anzahlung (20 % bis 30 % des Gesamtpreises), entsprechend der im Vertrag vereinbarten Höhe zu leisten. Die Anzahlung ist unverzüglich zu zahlen und sie muss spätestens innerhalb von 7 Tagen fincaprivat gutgeschrieben werden. Die Anzahlung wird auf den Gesamtpreis angerechnet.

Sollten Buchungen kurzfristig, weniger als 6 Wochen vor Belegungsbeginn erfolgen, ist die Zahlung des Gesamtpreises zu leisten.

Der Restbetrag ist, gemäß den Vertragsbedingungen, innerhalb von 6 Wochen vor Belegungsbeginn zu zahlen.

Ist bis zu diesem Zeitpunkt der Mietpreis nicht vollständig eingegangen, mahnt der Vermieter die Zahlung nochmals mit angemessener Frist an. Leistet der Kunde auch auf diese Mahnung nur verspätet oder unvollständig, ist der Vermieter zur, für den Kunden, kostenpflichtigen Stornierung des Vertrages berechtigt (siehe „4. Rücktritt des Kunden, Rücktrittsgebühren, Umbuchungen“).

Nach Eingang der vollständigen Restzahlung, erfolgt die Zusendung der Unterlagen für die Anreise (Anfahrtsbeschreibung, Angaben zur Schlüsselübergabe, etc.).  fincaprivat ist hinsichtlich der Anzahlungen, bezüglich der Rücktrittskosten und bei einigen Ferienimmobilien auch hinsichtlich der Restzahlungen, Inkassobevollmächtigte des Vermieters.

Im Gesamtpreis ist das Vermittlungsentgelt für die Vermittlungsleistung von fincaprivat enthalten.

4. Rücktritt des Kunden, Rücktrittsgebühren, Umbuchungen

Der Kunde kann jederzeit vor Belegungsbeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung bei fincaprivat als Empfangsbevollmächtigte des Vermieters. Die Rücktrittserklärung sollte, auch im Interesse des Kunden, schriftlich erfolgen.

Die Vermieter können durch fincaprivat als Inkassobevollmächtigte im Falle des Rücktritts durch den Kunden eine Rücktrittskostenpauschale erheben. Es bleibt dem Kunden unbenommen, dem Vermieter nachzuweisen, dass ihm kein, oder ein geringerer Schaden entstanden ist als die geforderte Pauschale.

Die pauschalierte Rücktrittsgebühr beträgt:

  • bis 90 Tage vor Belegungsbeginn 30 % des Mietpreises
  • bis 60 Tage vor Belegungsbeginn 50 % des Mietpreises
  • bis 30 Tage vor Belegungsbeginn 75 % des Mietpreises
  • ab  29 Tage vor Belegungsbeginn 90 % des Mietpreises

Der Kunde ist im Falle eines Rücktritts berechtigt, einen oder mehrere Ersatzmieter zu stellen, der oder die mit allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintreten. Voraussetzung hierfür ist, das fincaprivat rechtzeitig vor Belegungsbeginn eine verbindliche Mitteilung vorliegt. Weiterhin muss der oder die Ersatzmieter den Erfordernissen des Vertrages entsprechen und gleichzeitig dürfen gesetzliche Vorschriften bzw. behördliche Anordnungen der Umdisponierung nicht entgegenstehen.

Für jede Stornierung/Umbuchung erhebt fincaprivat eine Bearbeitungsgebühr von 60,00 €.

Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung, sowie einer Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall und Krankheit ist anzuraten.

5. Rücktritt, Kündigung

Wird die Leistungserbringung infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können der Kunde und auch der Vermieter den Vertrag kündigen, bzw. von diesem zurücktreten. Stört der Kunde oder seine Mitreisenden nach Belegungsbeginn nachhaltig die Durchführung des Vertrages, oder verhält er oder seine Mitreisenden sich in hohem Maße vertragswidrig, kann der Vermieter oder dessen Vertreter den Vertrag kündigen. Dieses gilt insbesondere bei grob fahrlässiger oder vorsätzlicher Beschädigung des Ferienobjektes und des Inventars.

6. Pflichten des Kunden

Mängel, die sich auf die Mietsache beziehen – in der Regel also Mängel, die vor Ort auffällig werden, sowie alle weiteren Mängel aus dem Mietvertrag – sind dem Vermieter unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Mängelanzeige des Kunden schuldhaft, können etwaige Ansprüche gegen den Vermieter erlöschen.

Gegenüber fincaprivat ist der Kunde verpflichtet, Mängel an der Vermittlungsleistung unverzüglich anzuzeigen. War Abhilfe durch fincaprivat möglich und unterbleibt die Anzeige der Mängel schuldhaft, entfallen jedwede Ansprüche des Kunden aus dem Vermittlungsvertrag.

Gegenüber dem Vermieter ist der Kunde verpflichtet, festgestellte Mängel unverzüglich anzuzeigen. Unterbleibt eine Mängelanzeige des Kunden schuldhaft, können etwaige Ansprüche gegen den Vermieter verloren gehen.

Das Ferienobjekt darf nur mit der Personenzahl belegt sein, die im Mietvertrag angegeben ist. Im Falle einer Überbelegung ist der Vermieter berechtigt, für den Zeitraum der Überbelegung eine zusätzliche angemessene Vergütung zu verlangen. Die überzähligen Personen haben unverzüglich das Ferienobjekt zu verlassen.

Der Kunde und seine Mitreisenden verpflichten sich, das Ferienobjekt pfleglich zu behandeln und alle während der Mietzeit entstandenen Schäden, schnellstmöglichst zu melden.

Haustiere dürfen mitgebracht werden, wenn dieses ausdrücklich vertraglich vereinbart ist.

Der Kunde ist verpflichtet, das Haus besenrein und ordentlich zu verlassen.

7. Haftung von fincaprivat

fincaprivat haftet grundsätzlich nur für Mängel ihrer Beratungs- oder Vermittlungsleistung. Für die zu erbringenden, vertraglich vereinbarten Leistungen der Vermieter, haftet fincaprivat nicht.

Die auf der Website verfügbaren einzelnen Informationen beruhen auf Angaben der Leistungserbringer. fincaprivat ist in zumutbarem Umfang bemüht sicherzustellen, dass diese Angaben bei Veröffentlichung aktuell, vollständig und richtig sind. Eine Garantie wird von fincaprivat hierfür nicht übernommen. Gleiches gilt für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit von sonstigen Inhalten Dritter.

Auf der Website angezeigte Geodaten, insbesondere Kartendarstellungen, dienen lediglich der unverbindlichen Orientierung. Sie zeigen nur die ungefähre Lage der Ferienobjekte an. Maßgeblich sind lediglich die Angaben, die in der Buchungsbestätigung enthalten sind.

Im Übrigen haftet fincaprivat bei Schäden, die nicht Körperschäden sind, nur in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, sowie für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Bei fahrlässiger Verletzung von Vertragspflichten ist die Haftung von fincaprivat auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Die Haftung hierfür ist auf den in der Buchungsbestätigung angegebenen Gesamtmietpreis beschränkt.

fincaprivat haftet nicht für die Folgen höherer Gewalt.

8. Schlussbestimmungen

Das Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und fincaprivat unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand für Vollkaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, oder für Personen, die ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben, ist der Sitz von fincaprivat maßgebend.

Sollte eine der voranstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so berührt diese Unwirksamkeit nicht die übrigen Bestimmungen. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine Bestimmung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der zu ersetzenden Bestimmung am nächsten kommt.

Ferienhausvermittlung
Volker Kötter
Ludwig-Erhard-Straße 3
41564 Kaarst
Stand: Juni 2021

 

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